Blog

WOHNUNGSÜBERGABE AN DEN NEUEN MIETER

18.07.2017

Mieter und Vermieter sind sich einig. Der Mietvertrag ist unterzeichnet. Das Mietzinsdepot wurde hinterlegt. Jetzt steht die Übergabe des Mietobjekts bevor. Was müssen die beteiligten Parteien beachten?

ÜBERGABE: VOM MIETER AN DEN VERMIETER

Die neue Mieterin oder der neue Mieter muss bei der Übernahme der neuen Wohnung nur Dokumente mitbringen, falls dies vorher vereinbart wurde. In Frage kommen beispielsweise eine Haftpflichtpolice oder eine Bestätigung für die Einzahlung des Mietzinsdepots, falls diese erst knapp vor dem Termin erfolgte. Ohnehin stellt für Mieterinnen und Mieter die Abgabe der bisherigen Wohnung sicher eine grössere Herausforderung dar als die Übernahme der neuen. Nicht immer herrscht sofort Einigkeit darüber, ob der vertraglich vereinbarte Zustand, vor allem in Bezug auf die Sauberkeit, erreicht wurde. Deswegen wird beim Auszug standardmässig ein Protokoll angefertigt – dies empfiehlt sich im Interesse beider Seiten auch beim Einzug.

ÜBERGABE: PROTOKOLL SCHAFFT SICHERHEIT

Im Protokoll werden alle erkenntlichen Mängel festgehalten, beispielsweise beschädigte Fliessen oder nicht ordnungsgemäss funktionierende Jalousien. Gleichzeitig wird für jeden Mangel festgelegt, ob der Vermieter ihn zu beheben hat oder ob der Mieter ihn akzeptiert. Mit diesem Vorgehen stellen Sie sicher, dass es nicht später zu Uneinigkeiten kommt.

ÜBERGABE: VOM VERMIETER AN DEN MIETER

Den grössten Schritt haben Sie hinter sich: Sie haben sich für einen Mieter entschieden und die wichtigsten Formalitäten erledigt. Einige Kleinigkeiten sollten Sie bei der Wohnungsübergabe nicht vergessen.

1. Die Schlüssel – ja, das ist offensichtlich. Aber denken Sie auch daran, eine Empfangsbestätigung vorzubereiten, welche die Mieterin oder der Mieter nur noch unterschreiben muss.

2. Betriebshandbücher für die installierten Geräte – dies betrifft beispielsweise Kühlschrank, Herd, Ofen und Steamer, aber auch die allenfalls vorhandene Waschmaschine und den Trockner. 

3. Die Hausordnung – falls diese nicht schon mit dem Mietvertrag zugestellt wurde. Schliesslich möchten Sie auf keinen Fall, dass die ersten Wochen nach dem Einzug Auseinandersetzungen mit sich bringen, nur weil die Regeln für das Zusammenleben im Haus nicht klar sind.

4. Eine Liste mit den wichtigsten Adressen (zum Beispiel Abwart) – dies empfehlen wir auch, falls eine solche Liste in einem Infokasten neben der Eingangstür vorhanden ist. Für Sie ist es ein kleiner Aufwand, und die neue Mieterin oder der neue Mieter weiss die Geste sicher zu schätzen.

Wenn Sie diese durchaus überschaubaren Punkte beachten, haben Sie die Grundlage für einen reibungslosen Einzug geschaffen. Wir wünschen Ihnen, dass Sie den passenden Mieter gefunden haben und mit unseren Tipps die Grundlage für eine langfristig gute Beziehung schaffen.

Adimmo AG
U. Kienzle

GRATIS
Immobilienbewertung
online