Der Erbvorbezug ist die vorzeitige Übertragung von Vermögenswerten auf potenzielle Erben zu Lebzeiten des Eigentümers.
Ist das Erbe nicht im Testament geregelt, erfolgt die Aufteilung nach dem Parentelensystem, das ausschliesslich Ehepartner, Nachkommen und Eltern einschliesst.
Der Erbvorbezug bietet Vorteile wie Steuerersparnis, individuelle Vermögensverteilung, Konfliktvermeidung und frühzeitige Nachlassplanung.
Der zeitliche Abstand zwischen Erbvorbezug und Eintreten des Erbfalls hat keinen Einfluss auf die Ausgleichspflicht. Anders ist es bei der Schenkung.
Ein Erbvorbezug ist bei einer späteren Erbteilung auszugleichen; das heisst, er wird auf den zustehenden Anteil angerechnet.
Rein rechtlich setzt ein Erbvorbezug keinen Vertrag voraus. Dennoch möchten wir Ihnen dringend empfehlen, derart wichtige Vorgänge schriftlich zu regeln.
Als Erbvorbezug gilt jede Zuwendung, die Sie einer erbberechtigten Person zu Ihren Lebzeiten zukommen lassen.
Zum Wohle Ihrer Nachkommen sowie Ihres Ehepartners und auch aus steuerlicher Perspektive sollten Sie das Thema Erbschaft möglichst frühzeitig angehen.
Eine einmal gewährte Zuwendung können Sie nicht zurückverlangen. Einige Ausnahmen von dieser Regel gibt es allerdings, z. B. bei grobem Undank oder bei Verarmung des Schenkers.
Lassen Sie sich von einem Fachexperten für Erbrecht oder Steuerberater beraten, um den Erbvorbezug rechtskonform und steueroptimiert durchzuführen.