Stockwerkteigentum
Beim Stockwerkeigentum handelt es sich um eine spezielle Form des Miteigentums. Mit einem Erwerb eines Stockwergeigentums erwirbt der Käufer einen bestimmten Anteil an einem Grundstück und Gebäude (vgl. dazu auch: Stockwerkeigentum: Rechte und Pflichten).