Servitut
Ein Servitut, auch bekannt als Dienstbarkeit, ist ein dingliches Recht, das einer Person oder einem Grundstück bestimmte Nutzungsrechte an einem fremden Grundstück einräumt. Diese Rechte können sowohl positiver Natur sein, wie das Recht, ein Grundstück zu überqueren (Wegerecht), als auch negativer Natur, wie das Verbot, auf dem belasteten Grundstück bestimmte Handlungen vorzunehmen (Bauverbot). Servitute werden im Grundbuch eingetragen und sind bindend für aktuelle und zukünftige Eigentümer des belasteten Grundstücks.
FAQ – Servitut
Ein Servitut ist ein dingliches Recht, das es einer Person oder einem Grundstück ermöglicht, bestimmte Nutzungsrechte an einem fremden Grundstück auszuüben. Es kann sowohl positive als auch negative Rechte umfassen und ist im Grundbuch eingetragen.
Es gibt verschiedene Arten von Servituten, darunter Wegerechte, Leitungsrechte, Nutzungsrechte an bestimmten Einrichtungen und Bauverbote. Sie können sowohl zugunsten einer Person (persönliches Servitut) als auch zugunsten eines anderen Grundstücks (Grunddienstbarkeit) eingeräumt werden.
Ein Servitut wird durch eine notarielle Vereinbarung zwischen den beteiligten Parteien geschaffen und muss im Grundbuch eingetragen werden, um rechtswirksam zu sein. Die Eintragung macht das Servitut für aktuelle und zukünftige Eigentümer des belasteten Grundstücks bindend.
Ein Servitut ist der allgemeine Begriff für ein dingliches Nutzungsrecht an einem fremden Grundstück. Eine Grunddienstbarkeit ist eine spezielle Form des Servituts, die zugunsten eines anderen Grundstücks und nicht zugunsten einer bestimmten Person eingeräumt wird.
Die Dauer eines Servituts kann unterschiedlich geregelt sein. Es kann zeitlich befristet oder auf unbestimmte Zeit eingerichtet werden. Ein persönliches Servitut erlischt in der Regel mit dem Tod des Berechtigten, während eine Grunddienstbarkeit bestehen bleibt, solange das belastete und das begünstigte Grundstück existieren.
Eine Grunddienstbarkeit wird mit dem begünstigten Grundstück übertragen und bleibt bestehen, wenn das Grundstück verkauft wird. Ein persönliches Servitut hingegen ist in der Regel nicht übertragbar und erlischt mit dem Tod des Berechtigten, es sei denn, es wurde anders vereinbart.
Ein Servitut kann durch eine Löschungsvereinbarung zwischen den beteiligten Parteien und die Eintragung der Löschung im Grundbuch aufgehoben werden. Auch der Verzicht des Berechtigten oder der Wegfall des Nutzungszwecks kann zur Aufhebung führen.
Der Eigentümer des belasteten Grundstücks muss das Servitut dulden und darf die Ausübung des Rechts nicht behindern. Er ist verpflichtet, alle notwendigen Massnahmen zu ergreifen, um die Nutzung des Servituts zu ermöglichen, soweit dies im Servitutsvertrag festgelegt ist.
Der Berechtigte eines Servituts hat das Recht, das fremde Grundstück in der vereinbarten Weise zu nutzen. Dies kann beispielsweise das Überqueren des Grundstücks, die Nutzung einer Wasserquelle oder das Verlegen von Leitungen umfassen. Der Berechtigte muss dabei den Zweck des Servituts wahren und Schäden vermeiden.
Bei Streitigkeiten über die Ausübung oder den Umfang eines Servituts können die beteiligten Parteien zunächst versuchen, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Gelingt dies nicht, kann der Fall vor Gericht gebracht werden, das dann über die Rechte und Pflichten der Parteien entscheidet.
Ein Servitut kann den Wert eines Grundstücks sowohl positiv als auch negativ beeinflussen. Ein belastetes Grundstück kann an Wert verlieren, weil es eingeschränkt genutzt werden kann. Das begünstigte Grundstück kann hingegen an Wert gewinnen, wenn das Servitut einen erheblichen Vorteil bietet.
Ein Wegerecht ist eine Form des Servituts, die es dem Berechtigten erlaubt, über ein fremdes Grundstück zu gehen oder zu fahren, um Zugang zu einem anderen Grundstück oder einer öffentlichen Strasse zu erhalten. Es wird häufig bei Grundstücken benötigt, die sonst keinen direkten Zugang haben.