Handaenderungsgebühr/-steuer
Die Handaenderungsgebühr oder -steuer wird von den Kantonen erhoben. Hierbei handelt es sich um eine Rechtsverkehrssteuer, denn besteuert wird der Übergang eines dringlichen Rechtes an Grundstücken von einer Person auf eine andere. Einzig die Kantone Schaffhausen und Zürich kennen keine solche Handänderungsgebühr.