Grundstückgewinnsteuer

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Die Besteuerung von Grundstücksgewinnen (beim Verkauf) kann unterschiedlich erfolgen, sei es beispielsweise durch eine Sondersteuer – meist Grundstückgewinnsteuer genannt – oder durch die ordentliche Einkommens- bzw. Gewinnsteuer. Diese Abgaben werden von den Kantonen erhoben (vgl. dazu auch: Kauf einer Liegenschaft). Eine Ausnahme bilden die gewerbsmässig erzielten Gewinne des Grundstücks.
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