Eigenmietwert
Der Eigenmietwert ist ein fiktives Einkommen, das Eigenheimbesitzer in der Schweiz versteuern müssen. Er stellt den Betrag dar, den der Eigentümer theoretisch als Mieteinnahme erzielen könnte, wenn er seine Immobilie an Dritte vermieten würde. Der Eigenmietwert wird als Einkommen behandelt und muss daher in der Steuererklärung angegeben werden.
FAQ – Eigenmietwert
Der Eigenmietwert wird als Einkommen betrachtet, weil Eigenheimbesitzer einen wirtschaftlichen Vorteil aus der Nutzung ihrer Immobilie ziehen, der vergleichbar mit Mieteinnahmen ist. Dieser Vorteil soll der Besteuerung unterliegen, um eine Gleichbehandlung von Mietern und Eigentümern zu gewährleisten.
In einigen Fällen kann der Eigenmietwert reduziert werden, zum Beispiel bei geringerem Marktwert oder bei Vorliegen von Renovationsbedarf. Dies muss jedoch bei den Steuerbehörden beantragt und nachgewiesen werden.
Der Eigenmietwert erhöht das steuerbare Einkommen des Immobilieneigentümers, was zu einer höheren Steuerbelastung führen kann. Allerdings können im Gegenzug Hypothekarzinsen und Unterhaltskosten steuerlich geltend gemacht werden, was die Steuerlast wieder reduzieren kann.
Der Eigenmietwert muss in der jährlichen Steuererklärung als Einkommen angegeben werden. Die Steuerbehörden berechnen den Betrag und informieren den Eigentümer, welcher Betrag in der Steuererklärung eingetragen werden muss.
Ja, wenn der festgelegte Eigenmietwert als zu hoch empfunden wird, kann der Eigentümer Einspruch einlegen und eine Neuberechnung beantragen. Es ist wichtig, dabei entsprechende Nachweise und Begründungen vorzulegen.