Nutzniessung

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Mit der Nutzniessung erteilt man einer Person das Anrecht auf den Besitz, den Gebrauch und die volle Nutzung einer Sache. Hierbei handelt es sich um ein beschränktes dringliches Recht. Das Recht des Eigentümers lässt sich bis zum nackten Eigentum einschränken.
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