Grundbuch

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Das Grundbuch ist das Register für Grundstücke. Hier aufgeführt finden sich dingliche Rechte und Lasten wie zum Beispiel Dienstbarkeiten. Vor einem Grundstückkauf sind immer die Einträge im Grundbuch zu prüfen. Der Eigentumswechsel an einer Immobilie erfolgt per Eintrag ins Grundbuch, und nicht mit der Unterzeichnung eines Vertrages (vgl. dazu auch: Kauf einer Liegenschaft).
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