Dienstbarkeit

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Wenn ein Grundstück mit einer sogenannten Dienstbarkeit belastet ist, werden Eigentumsrechte eingeschränkt. Es wird von einer Dienstbarkeit oder Servitut gesprochen, wenn ein fremdes Grundstück in einer bestimmten Weise zugunsten einer Drittperson (Wohnrecht, Nutzniessung) vorbelastet ist. Hierbei kann es sich beispielsweise um ein Wegerecht handeln. Beim Kauf einer Liegenschaft obliegt es dem Käufer, sich über allfällige Dienstbarkeiten zu informieren.
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