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SOLARANLAGE IM MEHRFAMILIENHAUS

31.10.2018

Auch in Mehrfamilienhäusern kann die Nutzung der Solarenergie zu einer echten Erfolgsstory werden. Erfahren Sie mehr über die verschiedenen Eigentumsmodelle.

Das eigene Einfamilienhaus mit einer Solaranlage aus- oder nachzurüsten, gestaltet sich verhältnismässig unkompliziert. Hat man sich erst einmal mit den verschiedenen Fördermöglichkeiten auseinandergesetzt und allenfalls erforderliche Baugenehmigungen eingeholt, muss man sich eigentlich nur noch mit dem Installateur einigen. Mehr als zwei Drittel der Schweizer Bevölkerung leben jedoch in Mehrfamilienhäusern. Somit bietet diese Gebäudekategorie auch deutlich mehr Potenzial für Photovoltaikanlagen. Nur gestaltet sich die Umsetzung aufgrund der Eigentumssituation manchmal ein wenig anspruchsvoller.

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Exkurs: Arten von Solaranlagen

Solaranlagen können die Energie der Sonne auf zwei verschiedene Arten nutzbar machen. Thermische Kollektoren erzeugen Wärme, die für Heizung und Warmwasser eingesetzt wird. Photovoltaische Solarzellen hingegen wandeln die Lichtenergie in elektrische Energie um. Die Überlegungen in diesem Artikel beziehen sich vor allem auf die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen.
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MEHRFAMILIENHAUS MIT MIETWOHNUNGEN

Besitzer von Mehrfamilienhäusern können mit einer Solaranlage zum Stromversorger ihrer eigenen Liegenschaft werden. Der Entscheid dazu liegt in der alleinigen Kompetenz des Eigentümers – natürlich immer vor dem Hintergrund geltender (Bau-)Gesetze und Regelungen. Den Mietern steht es wiederum frei, mit dem Vermieter einen Vertrag über die Stromversorgung zu schliessen, oder bei ihrem bisherigen Anbieter zu bleiben. Eine solche Aufsplittung kann jedoch erheblichen Mehraufwand bedeuten. Deswegen empfiehlt es sich für Eigentümer in jedem Fall, Mieter so früh wie möglich ins Boot zu holen, um eine breite Unterstützung für das Vorhaben zu erzielen.

Mieter, die sich mit dem Eigentümer auf einen Versorgungsvertrag einigen, beziehen ihren Strom wann immer möglich von der Solaranlage. Falls diese einmal nicht ausreichend Strom produziert, kann der Zusatzbedarf über das öffentliche Stromnetz gedeckt werden. Umgekehrt wird «überschüssiger» Strom, der nicht im Haus verbraucht wird, gegen eine Vergütung ins öffentliche Netz eingespeist. Der Eigentümer erhält eine entsprechende Abrechnung vom lokalen Stromversorger und schlägt diese, basierend auf dem jeweiligen Verbrauch, auf seine Mieter um. Zu welchen Konditionen dies erfolgt, kann relativ frei ausgehandelt und im Vertrag festgeschrieben werden.

MEHRFAMILIENHAUS MIT STOCKWERKEIGENTUM

Auch Stockwerkeigentümer können davon profitieren, eine Solaranlage auf dem Dach zu installieren. Sie schliessen sich dazu zu einer Eigenverbrauchsgemeinschaft zusammen. Diese verfügt über einen einzigen, gemeinsamen Anschluss an das öffentliche Netz, über den bei Bedarf zusätzlicher Strom bezogen bzw. überschüssiger eingespeist werden kann. Grundsätzlich müssen nicht alle Stockwerkeigentümer dieser EVG angehören – wie im Mietshaus steht es jedem frei, seinen Strom vom Anbieter seiner Wahl zu beziehen. Allerdings bedeutet dies unter Umständen, dass ein weiterer Anschluss erforderlich wird, was mit Zusatzkosten verbunden ist. Manche Energieversorger bieten alternative Modelle, die es erlauben, dass weiterhin jede Wohneinheit über ihren eigenen Anschluss verfügt. In der Praxis wird im Falle von Uneinigkeit in der Gemeinschaft der Stockwerkeigentümer eher auf die Errichtung einer Solaranlage verzichtet, um keinen Zwist entstehen zu lassen.

Der Verband Swisssolar empfiehlt, die Eigenverbrauchsgemeinschaft respektive den Anteil an der Solaranlage im Grundbuch eintragen zu lassen. So kann verhindert werden, dass es beim Verkauf von Stockwerkeigentum Unklarheiten entstehen, ob der Anteil an der Eigenverbrauchsgemeinschaft untrennbar mit der Wohneinheit verknüpft ist.

Die Abrechnung bei einer Eigenverbrauchsgemeinschaft läuft ähnlich wie beim Vermieter, der eine Anlage auf einem Mehrfamilienhaus installiert. Sie kann auch an externe Dienstleister ausgelagert werden, die dafür unterschiedliche Modelle anbieten.

VORTEILE EINER SOLARANLAGE

Insgesamt kann die Nutzung der Sonnenenergie allen Parteien – Stockwerkeigentümern oder Mietern und Vermietern – auf mehreren Ebenen Vorteile bringen. So sind niedrigere Strompreise für den Endnutzer möglich (der vertraglich vereinbarte Preis darf nicht über den Tarifen des öffentlichen Netzes liegen). Ausserdem kann der Wert der Liegenschaft durch die moderne Eigenversorgung gesteigert werden. Nicht zuletzt stellt jede installierte Solaranlage einen weiteren Schritt auf dem Weg zur Energiewende dar. Übrigens legen auch die institutionellen Kunden von Adimmo grossen Wert darauf, fossile Energieträger so weit wie möglich zu vermeiden. Wenn Sie noch mehr über die Vorteile von Photovoltaikanlagen in Mehrfamilienhäusern erfahren möchten, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Adimmo AG
Adriano Di Nunzio
Immobilienbewirtschafter mit eidg. FA

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