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Stockwerkeigentum: Revision der Jahresrechnung

Revision im Stockwerkeigentum: Symbolbild zeigt Schild mit Beschriftung «Best Case vs. Worst Case»
30.04.2024

Das Gesetz schreibt bei Stockwerkeigentum keine Revision vor. Sinnvoll ist sie aber in jedem Fall – zum Schutz Ihrer Investition und Ihrer Nerven.

Für Stockwerkeigentümerinnen und -eigentümer ist es ein Worst-Case-Szenario: Der über Jahre hinweg aufgebaute Erneuerungsfonds geht verloren, weil die für die Verwaltung bestellte Person ihn nicht getrennt von ihrem privaten Vermögen führt. Glücklicherweise kommen solche Fälle nur selten vor, doch man erlebt sie immer wieder. Eine regelmässige Revision senkt das Risiko dafür deutlich und bringt zahlreiche weitere Vorteile mit sich.

Revision schafft Sicherheit für Eigentümerinnen und Eigentümer 

Auf Basis unserer jahrzehntelangen Erfahrung raten wir allen Eigentümergemeinschaften, die Jahresrechnung durch einen Revisor prüfen zu lassen. Ob für die Verwaltung ein externer Spezialist bestellt ist oder sie von einem Mitglied der Gemeinschaft ausgeführt wird, spielt dabei keine Rolle. Ja, diese Empfehlung schliesst ausdrücklich auch von uns betreutes Stockwerkeigentum ein. Denn sie schafft Rechtssicherheit und erleichtert allen Beteiligten das Leben. 

Die Revision der Jahresrechnung wird ausgeführt, bevor sie gemeinsam mit der Einladung zur Eigentümerversammlung verschickt wird. Somit entfällt für alle Mitglieder der Gemeinschaft die Aufgabe, die Jahresrechnung detailliert zu prüfen. Statt zahlreicher Einzelgespräche bei auftretenden Fragen können alle offenen Punkte bilateral zwischen Revisor und Verwaltung geklärt werden. Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten eine geprüfte Rechnung, auf deren Korrektheit sie sich verlassen können. Dies erleichtert in einem nächsten Schritt natürlich auch die Entlastung der Verwaltung im Rahmen der Eigentümerversammlung.

Was wird bei einer Revision geprüft?

Höchste Priorität bei der Revision hat die saubere Führung der gemeinschaftlichen Konten, getrennt vom Vermögen des Verwalters. Hinzu kommen diverse weitere Punkte, unter anderem:

  • Ist ein klarer Kontenplan vorhanden?
  • Sind Ausgaben und Einnahmen korrekt verbucht?
  • Sind alle Ausgaben gerechtfertigt und belegt?
  • Sind sie richtig den Kostenstellen oder Parteien zugeordnet?
  • Wurden Lieferantenrabatte korrekt weiterverrechnet?
  • Wurden allfällige Nebenrechnungen in die Hauptrechnung integriert?
  • Wurden die eingeräumten Kompetenzen überschritten?
  • Sind die Abgrenzungen zeitlich korrekt verbucht?

Wer führt eine Revision durch?

Mit der Revision kann ein Treuhandbüro beauftragt werden, das auch nicht zwingend selbst die Verwaltung von Stockwerkeigentum anbieten muss. Je nach Grösse der Liegenschaft rechnen Sie dafür mit Kosten von etwa 1500 bis 2500 Franken pro Revision – ein vergleichsweise überschaubarer Betrag angesichts des Nutzens, der daraus entsteht. Dies stellt jedoch auch eine Herausforderung dar: Gerade wegen des geringen Volumens haben nicht alle Treuhandbüros Interesse daran, solche Aufträge zu übernehmen.

Grundsätzlich spricht auch nichts dagegen, Mitglieder der Eigentümergemeinschaft mit der Aufgabe zu betrauen. Die Revision bringt Verantwortung mit sich, ihre Komplexität hält sich jedoch in Grenzen. Grundlegende buchhalterische Kenntnisse sind sicher wünschenswert – doch in den meisten Eigentümergemeinschaften finden sich Menschen mit einem entsprechenden beruflichen Hintergrund. Bei einer internen Lösung empfehlen wir, wann immer möglich zwei Personen zu beauftragen, um das Vier-Augen-Prinzip zu gewährleisten. 

Haben Sie weitere Fragen zur Revision für Stockwerkeigentum? Oder sind Sie auf der Suche nach einem Partner für die Verwaltung Ihrer Eigentümergemeinschaft? Dann freuen wir uns darauf, von Ihnen zu hören.

Adimmo AG
Michael Nickert
Mitglied des Kaders
Immobilien-Ökonom (AWI)

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