Hindernisfreies Bauen: auch im Eigenheim?
Beim Thema «hindernisfreies Bauen» denken wir schnell an Pflegeheime oder Alterssiedlungen. Doch auch für das Einfamilienhaus erweisen sich viele der Überlegungen zur Barrierefreiheit als ausgesprochen sinnvoll.
Grundsätzlich gilt: Die Pflicht zur Barrierefreiheit und die entsprechenden Vorgaben kommen bei öffentlich zugänglichen Gebäuden, bei grösseren Wohnbauten und bei Gebäuden ab 50 Arbeitsplätzen zur Anwendung. Im Zentrum steht dabei die SIA Norm 500 mit dem Titel «Hindernisfreies Bauen». Zusätzlich gibt es kantonale Vorschriften, die sich teilweise stark voneinander unterscheiden. Das Ziel aller Massnahmen ist, dass behinderte Menschen autonom und gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Deswegen geht es beim barrierefreien Bauen nicht einfach nur um den Zugang zu einem Gebäude, sondern auch um die möglichst uneingeschränkte Nutzbarkeit.
Hindernisfrei Bauen: eine Investition in die Zukunft
Wer privat ein Einfamilienhaus baut, ist nicht an die SIA Norm 500 gebunden. Dennoch empfiehlt es sich, sich mit den Regeln auseinanderzusetzen. Denn viele davon werten auch die eigenen vier Wände spür- und messbar auf. Denkt man die Idee der Hindernisfreiheit konsequent für das eigene Zuhause weiter, zielt dies im Grunde darauf ab, das Wohnen möglichst unkompliziert zu machen. Einen besonders hohen Stellenwert sollte man dem Thema folglich dann einräumen, wenn man plant, im Alter möglichst lange im Haus wohnen zu bleiben.
Doch barrierefreie Konzepte beweisen schon lange vorher ihre Vorteile. Diese bemerkt man beispielsweise sofort, wenn man mit dem Kinderwagen ins Haus gelangen möchte. Oder wenn das Kind selbst anfängt, mit dem Dreirad auf Tour zu gehen. Hinzu kommt, dass Sie vielleicht einmal Besuch empfangen, der auf Hindernisfreiheit angewiesen ist, etwa die nicht mehr ganz so mobilen Eltern oder Freunde mit einer Behinderung. Natürlich wünscht sich das niemand, aber auch die eigene Beweglichkeit kann vorübergehend einmal eingeschränkt sein, etwa wenn man nach einer Sportverletzung mit einem Gips am Bein unterwegs ist.
Ergänzt sei eine weitere Überlegung: Wenn wir das hindernisfreie Bauen als eine Investition in die Zukunft bezeichnen, ist das auch ganz wörtlich zu verstehen. Da die Massnahmen den Komfort erhöhen, bedeuten sie beinahe immer auch eine Wertsteigerung. Das heisst: Auch falls Sie Ihr Haus nicht bis ins hohe Alter selbst bewohnen, sondern es einmal verkaufen möchten, profitieren Sie von der Barrierefreiheit.
Wie wird mein Haus hindernisfrei?
Natürlich kommt es nicht in Betracht, in einem Einfamilienhaus exakt die gleichen Vorgaben wie in einem öffentlichen Gebäude umzusetzen. Vielmehr gilt es auszuwählen, welche im individuellen Fall sinnvoll erscheinen. Einige typische Beispiele sind:
- Zugang: Sie sollten ins Haus gelangen, ohne Treppen steigen zu müssen.
- Keine Schwellen: Dies betrifft alle Türen (Eingang, innen, Terrasse/Balkon) und Badezimmer, Dusche und WC.
- Unterfahrbare Arbeitsflächen: Sie erlauben die Nutzung der Küche vom Rollstuhl aus.
- Breite Treppenaufgänge: In Kombination mit grossen Vorplätzen ermöglichen sie die Nachrüstung eines Treppenlifts.
Natürlich gibt es zahlreiche Elemente, die ähnlich wie ein Treppenlift nachträglich eingebaut werden können, wenn sich die Notwendigkeit ergibt. Dazu gehören unter anderem:
- Haltegriffe, beispielsweise im Bad, WC und im Schlafbereich
- Handläufe und Geländer an allen Treppen
- Rutschhemmender Boden, um Stürzen vorzubeugen
Hindernisfreies Bauen: der passende Partner
Wenn die Barrierefreiheit für ein Gebäude gesetzlich vorgeschrieben ist, sind die einzuhaltenden Regeln eindeutig. Bei Ihrem Einfamilienhaus entscheiden hingegen Sie selbst, was Sie als sinnvoll erachten – und was nicht. Es bietet sich daher an, eine Architektin oder einen Architekten mit einer gewissen Erfahrung auf diesem Gebiet zu suchen. Mit der entsprechenden Beratung finden Sie sicher die Lösung, die zu Ihnen, Ihren aktuellen Bedürfnissen und Ihren Plänen für die Zukunft am besten passt.
Adimmo AG
Peter Vögeli
eidg. dipl. Immobilientreuhänder
Leiter Beratung & Verkauf
Mitglied der Geschäftsleitung