Ein Jahr neues Datenschutzgesetz: Eine Bilanz aus der Immobilienbranche
Als das revidierte Datenschutzgesetz in der Schweiz vor einem Jahr in Kraft trat, herrschte in vielen Branchen eine spürbare Unruhe. Besonders wir in der Immobilienbranche blickten mit einer Mischung aus Neugier und Nervosität auf die bevorstehenden Veränderungen. Heute, zwölf Monate später, können wir eine erste Bilanz ziehen – und diese fällt überraschend entspannt aus.
Als Geschäftsführer der Adimmo AG – und vor allem als Verantwortlicher für den Geschäftsbereich Bewirtschaftung – möchte ich meine Erkenntnisse mit Ihnen teilen. Spoiler-Alert: Für diejenigen unter uns, die Datenschutz schon immer ernst genommen haben, hat sich im Alltag weniger verändert, als viele befürchtet hatten.
Vorbereitungen und Umsetzung
Um den Anforderungen des neuen Gesetzes gerecht zu werden, hatten wir in unserem Unternehmen bereits im Vorfeld Vorkehrungen getroffen. Wir haben klare Richtlinien erstellt und veröffentlicht, verantwortliche Mitarbeiter benannt und unser gesamtes Personal geschult. Jeder Mitarbeiter hat sich per Unterschrift zur Einhaltung der Datenschutzbestimmungen verpflichtet. Diese Massnahmen mögen auf den ersten Blick aufwendig erscheinen, haben sich aber als sinnvolle Investition in die Zukunft erwiesen.
Auswirkungen auf den Arbeitsalltag
Entgegen mancher Befürchtungen hat sich in unserem operativen Alltag wenig verändert. Die Interaktion zwischen Eigentümerschaft, Mieterinnen und Mietern sowie uns als Schnittstelle in der Bewirtschaftung bleibt von den neuen Regelungen weitgehend unberührt. Tatsächlich haben wir seit Inkrafttreten des Gesetzes keine einzige Anfrage oder Forderung von Mietern bezüglich ihrer Daten erhalten.
Dies liegt zum Teil daran, dass wir in der Immobilienbewirtschaftung in der Regel nicht mit «besonders schützenswerten Daten» im Sinne des Gesetzes umgehen. Wir erfassen keine biometrischen Daten, interessieren uns nicht für politische Ansichten und haben keinen Zugriff auf Gesundheitsdaten. Selbst die Einholung von Betreibungsregisterauszügen erfolgt nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen.
Datenschutz und Digitalisierung
In Bezug auf den Zugriff auf Verbrauchsdaten wie Strom und Wasser arbeiten wir mit technischen Dienstleistern zusammen, die sichere, individuelle Zugänge für Mieter bereitstellen. Interessanterweise zeigt die Erfahrung, dass das anfängliche Interesse der Mieter an solchen Daten nach wenigen Monaten stark nachlässt.
Auch bei der Nutzung von Liegenschafts-Apps hat sich wenig geändert. Alle Daten werden hier freiwillig von den Nutzern eingegeben, sei es zur Kommunikation oder zur Beauftragung von Handwerkern. Diese willentlich eingebrachten Daten fallen per Definition nicht unter die strengeren Schutzbestimmungen.
Fazit: Pragmatismus statt Panik
Nach einem Jahr mit dem neuen Datenschutzgesetz können wir ein positives Fazit ziehen. Die anfänglichen Befürchtungen haben sich nicht bewahrheitet, und für Unternehmen, die Datenschutz schon immer ernst genommen haben, waren die Anpassungen überschaubar. Die Schweiz hat von den Erfahrungen im EU-Raum profitiert und konnte eine vergleichsweise pragmatische Lösung finden. Obwohl uns manche Vorgaben immer noch sehr detailliert erscheinen, haben wir nach einem Jahr eine im Alltag praktikable Lösung gefunden.
Es hat sich gezeigt, dass eine gute Vorbereitung der Schlüssel zum Erfolg war. Durch klare Richtlinien, geschultes Personal und definierte Verantwortlichkeiten konnten wir die neuen Anforderungen ohne grössere Störungen in unseren Geschäftsalltag integrieren.
Die Immobilienbranche hat bewiesen, dass sie flexibel und anpassungsfähig ist. Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht und blicken nun zuversichtlich in die Zukunft. Das neue Datenschutzgesetz hat uns darin bestärkt, den verantwortungsvollen Umgang mit Daten weiterhin als wichtigen Teil unserer Unternehmenskultur zu betrachten.
Letztendlich geht es darum, das Vertrauen unserer Kunden und Mieter zu wahren und zu stärken. Mit den getroffenen Massnahmen sind wir gut aufgestellt, um dieses Vertrauen auch in Zukunft zu rechtfertigen und gleichzeitig den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.
Adimmo AG
Ralf Bendzulla
Vorsitzender der Geschäftsleitung