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DAS BIETERVERFAHREN BEIM IMMOBILIENVERKAUF

18.01.2018

Beim Verkauf einer Immobilie eröffnet das sogenannte Bieterverfahren interessante Perspektiven – auch, aber nicht ausschliesslich im Hinblick auf den Preis.

Bei Renditeliegenschaften darf es als etabliertes Instrument bezeichnet werden, doch in den letzten Jahren gewinnt es auch bei Einfamilienhäusern im Privatbesitz an Bedeutung: das Bieterverfahren. Der Ablauf gestaltet sich im Wesentlichen wie folgt:

• Eine Liegenschaft wird zum Verkauf im Bieterverfahren ausgeschrieben, wahlweise mit oder ohne Angabe eines Mindestpreises.

• Ein oder mehrere Besichtigungstermine erlauben den Interessenten, sich einen Eindruck zu verschaffen.

• Für gewöhnlich gibt es ein bis drei Bietrunden, bis das endgültig höchste Gebot feststeht. Nach jeder Runde kann das bisherige Höchstgebot offengelegt werden.

DIE VORTEILE DES BIETERVERFAHRENS

Das Bieterverfahren verspricht dem Verkäufer einer Immobilie zwei wesentliche Vorteile: Bei entsprechender Nachfrage lässt sich ein höherer Preis erzielen als beim herkömmlichen Vorgehen. Gleichzeitig kann der Zeitraum bis zur Unterzeichnung des Kaufvertrags deutlich verringert werden.

Ob ein Mindestgebot angegeben wird oder nicht, bleibt dem Verkäufer überlassen. Falls eines genannt wird, sollte es auf einer gesunden Basis stehen, im Idealfall abgestützt durch eine seriöse Immobilienbewertung. Denn wenn das Mindestgebot zu tief angesetzt wurde, könnte auch der Verkaufspreis leiden. Noch unangenehmer können die Folgen eines zu hoch veranschlagten Mindestgebots ausfallen: Sollten deswegen die Interessenten ausbleiben und der Preis später gesenkt werden müssen, kann dies schnell dazu führen, dass potenzielle Käufer erst einmal auf noch weitere Herabstufungen warten. Auch die Anzahl der Bietrunden liegt grundsätzlich im Ermessen des Verkäufers; für gewöhnlich werden ein bis drei angesetzt. Während mehr Runden dazu beitragen können, den Preis zu steigern, besteht auch die Gefahr, dass Interessenten irgendwann die Lust verlieren und aus dem Verfahren aussteigen.

KLAR UND DEUTLICH INFORMIEREN

Sorgen Sie für Transparenz: Stellen Sie in den Verkaufsunterlagen klar, dass es sich um ein Bieterverfahren handelt, und welche Kriterien zur Anwendung kommen. Wenn Sie beispielsweise gezielt an eine junge Familie verkaufen möchten, sollten Sie im Vorfeld auch deutlich machen.

Das Ergebnis des Bieterverfahrens ist für keine Seite verbindlich: Weder sind Sie als Verkäufer verpflichtet, dem Höchstbietenden – oder irgendeinem Bieter – den Zuschlag zu geben, noch ist ein Interessent an sein Angebot gebunden. Bis zur Unterzeichnung des Kaufvertrags können Käufer und Verkäufer noch die Reissleine ziehen. Deswegen wird häufig im Vorfeld eine schriftliche Absichtserklärung unterzeichnet und eine Anzahlung geleistet. Ausserdem empfiehlt es sich, anderen Bietern erst abzusagen, wenn der Kaufvertrag unter Dach und Fach ist.

Das Bieterverfahren zielt grundsätzlich auf eine Maximierung des Kaufpreises ab. Doch es ist nicht für jede Immobilie geeignet. Damit es greift, muss eine gewisse Nachfrage vorhanden sein. Eigenheime in Randregionen oder architektonische Perlen an unglücklicher Lage bieten somit nicht die idealen Voraussetzungen. Wenn Sie erfahren möchten ob sich für Ihre Liegenschaft ein Bierverfahren anbietet, oder wie man ein solches entsprechend vermarktet, stehen wir Ihnen gerne für ein Gespräch zur Verfügung.

Adimmo AG
Peter Vögeli

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