Begründung von Stockwerkeigentum

Gegenwärtig besteht eine starke Nachfrage nach Stockwerkeigentum. Im Falle von bestehenden Miethäusern kann bei einer Umwandlung in Stockwerkeigentum ein beachtlicher Mehrwert für den Eigentümer realisiert werden – je nach Lage und Objekteigenschaften.

Wenn es um die Begründung von Stockwerkeigentum geht, sind wir Ihr Ansprechpartner. Unser Vorgehen gliedert sich in der Regel in fünf Phasen.

  1. Prüfung der Eignungsvoraussetzungen: Lage, Bau- und Nutzungsstruktur, Wohnungsgrössen und -standard, Zustand, Mieterstruktur, Mietzinse aktuell, Mietverträge, aktuelle Marktverhältnisse, grundbuchliche und baurechtliche Rahmenbedingungen
  2. Umwandlungs- und Verkaufsvorbereitungen: rechtliche Bereinigung (falls notwendig), Sanierungskonzept und Kostenermittlung (falls notwendig), Verkaufspreisgestaltung, Begründungsakt, Reglement, Kaufvertragsentwurf, Finanzierungsmodelle
  3. Mieterinformation und bauliche Massnahmen: Detailinformation an die Mieter, definitive Stockwerkeigentumsbegründung, Umsetzung allfälliger Sanierungsmassnahmen
  4. Verkauf: Verkaufsdokumentation, Verkaufsaktivitäten und Vertragsabschlüsse mit bisherigen Mietern und Dritten
  5. Objektübergabe und Verwaltung: Übergabe der Wohnungen, Organisation Mängelbehebung, Verwaltung der Stockwerk-
    eigentümergemeinschaft, Schlussabrechnung für Auftraggeber



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