Begründung von Stockwerkeigentum
Gegenwärtig besteht eine starke Nachfrage nach Stockwerkeigentum. Im Falle von bestehenden Miethäusern kann bei einer Umwandlung in Stockwerkeigentum ein beachtlicher Mehrwert für den Eigentümer realisiert werden – je nach Lage und Objekteigenschaften.
Wenn es um die Begründung von Stockwerkeigentum geht, sind wir Ihr Ansprechpartner. Unser Vorgehen gliedert sich in der Regel in fünf Phasen.
- Prüfung der Eignungsvoraussetzungen: Lage, Bau- und Nutzungsstruktur, Wohnungsgrössen und -standard, Zustand, Mieterstruktur, Mietzinse aktuell, Mietverträge, aktuelle Marktverhältnisse, grundbuchliche und baurechtliche Rahmenbedingungen
- Umwandlungs- und Verkaufsvorbereitungen: rechtliche Bereinigung (falls notwendig), Sanierungskonzept und Kostenermittlung (falls notwendig), Verkaufspreisgestaltung, Begründungsakt, Reglement, Kaufvertragsentwurf, Finanzierungsmodelle
- Mieterinformation und bauliche Massnahmen: Detailinformation an die Mieter, definitive Stockwerkeigentumsbegründung, Umsetzung allfälliger Sanierungsmassnahmen
- Verkauf: Verkaufsdokumentation, Verkaufsaktivitäten und Vertragsabschlüsse mit bisherigen Mietern und Dritten
- Objektübergabe und Verwaltung: Übergabe der Wohnungen, Organisation Mängelbehebung, Verwaltung der Stockwerk-
eigentümergemeinschaft, Schlussabrechnung für Auftraggeber
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